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Die Bedeutung der Lohnsteuer für Unternehmen ergibt sich unter anderem daraus, dass sich der Fiskus bei der Erhebung der Lohnsteuer als einer der wichtigsten Steuerquellen überhaupt (jährlich mehr als 200 Mrd. Euro) der Unternehmen als Erfüllungsgehilfe bedient. Dabei erscheint die Lohnsteuer zwar vordergründig vielfach als reine Steuer des Arbeitnehmers, die das Unternehmen „nur“ einbehält und ans Finanzamt abführt. Das trifft aber bei genauerer Sicht nicht zu, denn ein nicht geringer Teil bleibt beim Unternehmen „hängen“. Die Unternehmen müssen nämlich nicht nur bei der Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer einen immensen – noch dazu kostenlosen – unternehmensfremden Verwaltungsaufwand betreiben, sondern sie haften auch noch, wenn ihnen Fehler passieren. All dies führt im Ergebnis dazu, dass die Lohnsteuer zunehmend zu einer Art Unternehmenssteuer wird. Gezielte strategische und operative Lohnsteuerberatung hilft Unternehmen, Steuer- und Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Auch stellt sich die Lohnsteuer immer wieder als streitanfällig heraus, was jedoch bei näherer Betrachtung nicht verwundert. Denn Steuernachforderungen belasten Unternehmen oft erheblich, kommen stets zur Unzeit und sind deshalb nur schwer kalkulierbar. Da bleibt vielen Unternehmen nichts anderes übrig, als sich mit der Finanzverwaltung oder vor Gericht um ihr gutes Recht zu streiten. Hinzu kommt, dass Finanzbehörden immer häufiger auch steuerstrafrechtliche Vorwürfe erheben und streitige Auseinandersetzungen damit unvermeidbar machen.
Wir begleiten Unternehmen über Grenzen hinweg und fungieren als Schnittstelle mit ausländischen Beratern, Servicepartnern oder sonstigen Ansprechpartnern. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Unternehmen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, wissen wir, dass „einfache“ Dinge über Grenzen hinweg kompliziert werden. Diese Erfahrung bringen wir ein, wenn wir inländische Unternehmen bei ihrer Expansion über deutsche Grenzen hinweg unterstützen.
Wir bieten Lösungen rund um die Themen Restrukturierung, Digitalisierung, Führungskräfte- und Teamcoaching und weiteren Transformationsprojekten. Durch unsere Zusammenarbeit können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen nicht nur den aktuellen Anforderungen entspricht, sondern auch auf künftige Entwicklungen vorbereitet ist.
Dabei gilt für uns, dass das Thema Nachhaltigkeit grundsätzlich mehr ist als nur die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Die ESG-Kriterien sind gute Grundprinzipien für eine verantwortungsvolle, kluge und zukunftsorientierte Unternehmensführung und die Sicherstellung für ein gesundes und nachhaltiges Leben. Die Kunst dabei ist, diese Prinzipien sinnvoll, vernünftig und zielorientiert einzubinden.
Dabei liegt die Herausforderung der Transformation in der Schaffung von Akzeptanz und Engagement bei allen Beteiligten und der Vereinbarung von ökonomischen und nachhaltigen Zielen der Gesellschaft.
Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite. Unser Schwerpunkt liegt allerdings auf den unternehmensnahen Rechtsbereichen, insbesondere dem Wirtschaftsrecht. Selbstverständlich werden stets auch steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt. Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung, der Wahl der richtigen Rechtsform, über die Gestaltung bzw. Anpassung der Gesellschaftsverträge, dem Entwurf von Arbeitsverträgen bis hin zur Konzeption und rechtlichen Umsetzung von Umstrukturierungen.
In speziellen Bereichen wie Patentrecht, gewerblichem Rechtsschutz, Kartellrecht etc. arbeiten wir mit spezialisierten Kooperationspartnern im In- und Ausland zusammen.
Die privatrechtliche Mediation kann bei langwierigen und kostspieligen Konflikten Abhilfe schaffen. Als erfahrene Begleiter unterstützen wie die Parteien mit zielführender Kommunikation und strukturiertem Verfahren auf dem Weg zu einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung unter Einhaltung fachlich-methodischer Standards. Insbesondere bei Familienangelegenheiten wie Erbstreitigkeiten oder Ehetrennungen können so sehr oft individuelle Lösungen gefunden werden, die alle Beteiligten akzeptieren.
Das Rechnungswesen stellt das zahlenmäßige Rückgrat eines Unternehmens dar. Hier werden die für die Steuerung des Unternehmens erforderlichen Informationen gewonnen und auf Basis dieser Informationen und Daten die handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüsse erstellt.
Als Auslagerungspartner übernehmen wir Teilbereiche oder das komplette Rechnungswesen, inklusive Zahlungsverkehr, Mahnwesen und Management-Reports für unsere Kunden. Dabei fügen wir uns bestmöglich in die Abläufe Ihres Unternehmens ein bis hin zur Integration in Ihre Rechnungswesen-Systeme wie z. B. SAP, Navision, EXACT Online, SAGE, Addison, etc.
Unsere Erfahrung und Spezialisierungen ermöglichen eine maßgeschneiderte Steuerberatung. Unter fortlaufender Abstimmung bezüglich Risikobeurteilung, Pflichten- und Fristenüberwachung erfolgt die Beratung und Steuerdeklaration.
Zu unseren Aufgaben gehören natürlich auch die Begleitung von Betriebsprüfungen, die Steuerrechtsdurchsetzung sowie die Koordination ausländischer Steuerberater und die Einhaltung notwendiger FATCA/CRS-Compliance. Komplexe Fragestellungen zu Erbschaften oder Testamenten, Nachfolgeregelungen und Schenkungen sowie das allgemeine internationale Steuerrecht gehören ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen.
Das Zusammenspiel von deutschen mit ausländischen Steuergesetzen bestimmt die Festlegung von steuerlichen Verrechnungspreisen, dabei unterstützen Sie unsere Steuerberater bei der Erstellung der Transfer-Preis-Dokumentation.